Das zuständige Gremium der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) arbeitet seit mehreren Jahren an neuen Sicherheitsstandards für den hinteren Unterfahrschutz von Lastkraftwagen. Im Ergebnis verabschiedete dieses Gremium schließlich die Änderungsserie 03 zur UNECE-Regelung Nr. 58 für Unterfahrschutzeinrichtungen.
Ein Unterfahrschutz für Lkw muss nun nicht nur andere geometrische Eigenschaften haben als bisher, sondern auch bei einer Festigkeitsprüfung fast doppelt so starken Prüfkräften standhalten. Spätestens ab September 2021 sollen alle Fahrzeuge, die in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen der Änderungsserie 03 der UNECE-Regelung Nr. 58 genügen.
Auf die Fahrzeughersteller kommen dadurch teilweise erhebliche Konstruktionsanpassungen zu. Während es für Fahrzeuge der Klassen M, N1 und O1 und O2 kaum Änderungen gibt und weiterhin nur geometrische Anforderungen erfüllt werden müssen, wurden die Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3, O3, O4) deutlich verschärft.
Dieser Entwicklung kommen die Bauartbedingten Vorteile unserer Produkte sehr entgegen. Das Ausschäumen entsprechender Profile mit metallurgischer Anbindung führt zu einer enormen Erhöhung von Steifigkeit und Festigkeit sowie zu höherer Energieaufnahme bei einem Aufprall. In bestehende Unterfahrschutz Profile können unsere 3D Schaumteile eingeschoben werden. Dadurch erfüllen diese auch die neuen Anforderungen.
Gern besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten für Ihre Anforderungen.