Revolution im FahrzeugbauErhöhte Sicherheitsstandards ab dem 1. September 2021 Der hintere Unterfahrschutz ist gemäß StVO (§32b) für Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfkräfte werden durch die UNECE-Regelung R58-03 ab dem 01. September verdoppelt und führen somit zu veränderten geometrischen Eigenschaften. Vorteile des Unterfahrschutz Mf UFS G1Der eigens durch die Havel metal foam GmbH und der Firma Ostermann und Sohn GmbH entwickelte Unterfahrschutz MF-UFS-G1 wird nicht nur den neuen Anforderungen der UN ECE R58/03 gerecht – er besticht vor allem durch seine besonderen Vorteile: - Gewicht von ca. 40 kg inkl. Konsole
- Gewichtssparend durch innovativen Aluminiumschaum
- Platzsparend, da 120x100x2400mm
- TÜV-zertifiziert durch NASAI und der SGS-TÜV Saar GmbH
- Modulbauweise
- leichtere Montage durch Leichtbauweise
- für viele Fahrzeugtypen verwendbar
- für fast alle Lampenträger geeignet
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